Unausweichlich wird es zu Mehrarbeit für das Gesundheitspersonal kommen, so dass die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen nicht mehr eingehalten werden können - hoffentlich aber noch so lange wie möglich gelten.
Die Nothilfe bei der Versorgung der Bevölkerung gehört zu der Berufspflicht der Ärzteschaft, und wir sind überzeugt von der Solidarität und Flexibilität unserer Mitglieder. Allerdings sind auch in Krisenzeiten gewisse arbeitsgesetzliche Mindestgrundsätze einzuhalten. Der VSAO ZÜRICH hat sich deshalb an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und den Verband der Zürcher Krankenhäuser gewandt und gefordert, dass die Behörden bzw. eure Arbeitgeber sicherstellen, dass
- die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz maximal geschützt werden;
- sämtliche Überstunden und Überzeiten aufgrund dieser ausserordentlichen Situation erfasst werden können und nicht an irgendwelche PEP Limiten stossen;
- Mutterschutz (Schwangerschaft) und gesetzliche Familienpflichten im Rahmen der Möglichkeiten bei der Einsatzplanung nach wie vor zu beachten sind.
Auch Mehrarbeit in Krisensituationen muss hinterher kompensiert oder entschädigt werden können. Dabei spielt die Erfassung aus Beweisgründen eine zentrale Bedeutung. Nicht nur für Euch persönlich, sondern auch für das Spital, dass allfällige Mehrkosten und Schäden bei der Schlussrechnung ebenfalls zu belegen hat.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Mitgliedschaft bei profawo, womit du die Möglichkeit hast eine Notfallnanny zu organisieren.