Erfasst die Arbeitszeiten auch in der Krise!

Unausweichlich wird es zu Mehrarbeit für das Gesundheitspersonal kommen, so dass die arbeitsgesetzlichen Bestimmungen nicht mehr eingehalten werden können - hoffentlich aber noch so lange wie möglich gelten.

Die Nothilfe bei der Versorgung der Bevölkerung gehört zu der Berufspflicht der Ärzteschaft, und wir sind überzeugt von der Solidarität und Flexibilität unserer Mitglieder. Allerdings sind auch in Krisenzeiten gewisse arbeitsgesetzliche Mindestgrundsätze einzuhalten. Der VSAO ZÜRICH hat sich deshalb an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und den Verband der Zürcher Krankenhäuser gewandt und gefordert, dass die Behörden bzw. eure Arbeitgeber sicherstellen, dass

  • die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz maximal geschützt werden;
  • sämtliche Überstunden und Überzeiten aufgrund dieser ausserordentlichen Situation erfasst werden können und nicht an irgendwelche PEP Limiten stossen;
  • Mutterschutz (Schwangerschaft) und gesetzliche Familienpflichten im Rahmen der Möglichkeiten bei der Einsatzplanung nach wie vor zu beachten sind.

Auch Mehrarbeit in Krisensituationen muss hinterher kompensiert oder entschädigt werden können. Dabei spielt die Erfassung aus Beweisgründen eine zentrale Bedeutung. Nicht nur für Euch persönlich, sondern auch für das Spital, dass allfällige Mehrkosten und Schäden bei der Schlussrechnung ebenfalls zu belegen hat.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere Mitgliedschaft bei profawo, womit du die Möglichkeit hast eine Notfallnanny zu organisieren.

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Vielen Dank für diese wichtige Info, die ich gleich an mein Team weitergegeben habe.
Hierauf kam die Frage: gibt es beim Notrecht eigentlich ein Kündigungsverbot?
Beste Grüsse,
Benedict

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Lieber Benedict

Das braucht eine Interessensabwägung im Einzelfall. Intensivmediziner sind ev. anders zu behandeln als Psychiater in dieser Krisensituation, OA anders als befristet angestellte AA. Weiter könnten auch der Kündigungsgrund oder die anschliessende Tätigkeit berücksichtigt werden.

Die vorliegende Situation braucht ganz viel Flexibilität und unkomplizierte Lösungen von allen Seiten, welche sich primär am Wohl der Bevölkerung orientieren müssen. Soweit möglich sollten die arbeitsgesetzlichen Grundsätze aber nach wie vor Gültigkeit haben.

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Wie schützt ihr euch und welche Massnahmen ergreifen die Arbeitgeber? In Verwaltungen wird darauf hingewiesen Abstand zu halten und jeder zweite Sitzplatz ist z.B. gesperrt. Migros und Coop wollen ihr Personal mit Plexiglas an der Kasse schützen. In Wartezimmern bei Ärzt*innen bzw. in Spitälern werden solche Massnahmen noch nicht unbedingt ergriffen.

Habt ihr Vorschläge, die über Hände waschen und Abstand halten hinaus gehen?

Erfasst auch die unverschuldeten COVID Minuszeiten!

Die Pandemie verteilt die Arbeitslast sehr ungleich.

Wichtig ist daher vor allem, dass die verschiedenen Zeitsaldi, vor und nach der Corona-Krise, nicht vermischt werden. Es müsste auch im Interesse der Spitäler sein, einen Schnitt in der Zeiterfassung für die Notstandsphase dokumentieren zu können, damit sie in der Folge gegenüber dem Staat Schäden beziffern können. Unserer Wahrnehmung nach, wird das aber in den Spitälern ganz unterschiedlich gehandhabt (obwohl wir beim VZK und bei H+ dies vorgebracht haben). Es gibt Spitäler, welche im PEP spezielle Icons dafür geschaffen haben, wie „COVID geringere Arbeitslast“ oder „Annahmeverzug Arbeitgeber“.

Wie die Zeitsaldi vor und während der COVID Phase im Anschluss verrechnet werden sollen oder nicht, braucht dann natürlich eine separate Betrachtung. Ebenfalls, ob sich da allgemeine Regeln definieren lassen oder es sehr viele Einzelfallbetrachtungen braucht.