Rückerstattung GAV Solidaritätsbeiträge 2020

An alle Assistenzärzt*innen der vier GAV Spitäler USZ, KSW, PUK und ipw:

Du kannst bei uns die vom Arbeitgeber monatlich abgezogenen 5 CHF (max. 60 CHF/Jahr; Ziff. 6.6 des GAV) von uns zurückverlangen. Schreibe uns dafür ganz unkompliziert eine E-mail an susanne.hasse@vsao-zh.ch mit deinen Kontoangaben und hänge deinen Lohnausweis 2020, den du auch für die Steuern benutzt, an. Alternativ kannst du deine sämtlichen Lohnabrechnungen anhängen. Das genügt uns als Beleg, dass du im vergangenen Jahr in einer der vier GAV Kliniken tätig warst.

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