Wie viele Weiterbildungstage kann ich als Assistenzärzt*in fordern?

Sowohl gesetzlich als auch seitens SIWF gibt es keine verbindlichen Vorschriften betreffend Wochenarbeitszeit und Weiterbildungszeit. Rechtlich klar und unbestritten ist einzig, dass die Weiterbildungszeit zum Facharzt als Arbeitszeit gilt. Viele Weiterbildungsprogramme schreiben explizit 4h pro Woche strukturierte Weiterbildung vor. Betreffend was genau unter strukturierter Weiterbildung zu verstehen ist, hat das SIWF ein Merkblatt verfasst.

Prinzipiell gehören dazu alle didaktischen Aktivitäten, die in der WBO und/oder in den einzelnen Weiterbildungsprogrammen spezifisch gefordert werden, sowie alle Aktivitäten, die nicht beiläufig in den klinischen Alltagsablauf integriert sind.

Auf das Jahr gesehen ergäben die 4h/Woche bei ca. 44 Arbeitswochen insgesamt eine Summe von etwa 176 Stunden, was ca. 22 Weiterbildungstagenentspricht. Davon kann im Spital in der Regel nur ein Teil bezogen werden, weshalb immer noch 5-12 Tage für externe Weiterbildung verblieben. Du solltest dir daher mindestens 5 explizite Weiterbildungstage zu mehr oder weniger freien Verfügung zusichern lassen. Bei Kliniken mit 24h Betrieb (z.B. Notfall oder Intensivstation) und/oder kaum intern angebotener oder beziehbarer Weiterbildung sollte man 10 Tage fordern.

Die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers variiert häufig zwischen einem Beitrag von Fr. 1’000 bis Fr. 2’000 pro Jahr.