Neue Kombimitgliedschaft mit der Ärztegesellschaft des Kanton Zürich (AGZ)

:woman_health_worker::man_health_worker:t2: Bist Du Ärzt*in in einer ambulanten Praxis? Seit dem 1. Januar 2024 bietet die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) gemeinsam mit dem VSAO Zürich eine «Kombimitgliedschaft» an, um Ärztinnen und Ärzten, die den VSAO als ihre bisherige standespolitische Heimat kannten, den Übertritt in die AGZ als zuständige Basisorganisation zu erleichtern.

:handshake: Alle in ambulanten Praxen und Institutionen angestellten Ärzt*innen, die Mitglieder der AGZ sind, und sich primär durch die AGZ als Basisorganisation der FMH vertreten lassen, können so Passivmitglieder beim VSAO Zürich bleiben oder werden (ohne Mitgliedschaft beim VSAO Schweiz, d.h. eine solche wäre zudem aktiv zu kündigen: sekretariat@vsao.ch).

:balance_scale: Als Kombimitglied profitierst Du insbesondere weiterhin von der Rechtsberatung in arbeitsrechtlichen Belangen im Umfang von ca. 2 Stunden pro Fall. Für diesen Mehrwert bezahlen die Kombimitglieder nebst dem AGZ-Mitgliederbeitrag keinen direkten Beitrag an den VSAO Zürich (Mitgliedschaftswesen wird vollumfänglich über die AGZ abgewickelt).

:calling: Melde Dich hier für die Kombimitgliedschaft an.

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